1. Die 8-Zeichen-Obergrenze bei Sonderkennzeichen
Auf einem deutschen Euro-Kennzeichen dürfen insgesamt maximal 8 Zeichen stehen. Da bei einem E-Kennzeichen (Elektrofahrzeug), H-Kennzeichen (Oldtimer) oder Saisonkennzeichen am rechten Rand eine zusätzliche Stelle belegt wird, bleiben für Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern maximal 7 reguläre Zeichen übrig.
- Bei 3-stelligem Ortskürzel (z. B. MUC, SÜW, HRO): maximal 4 weitere Zeichen + E / H / Saison
- Bei 2-stelligem Ortskürzel (z. B. KI, HH, DD): maximal 5 weitere Zeichen + E / H / Saison
- Bei 1-stelligem Ortskürzel (z. B. B, M, K, F, S): maximal 5 weitere Zeichen + E / H / Saison
2. Kombination aus E- oder H-Kennzeichen mit Saisonzeitraum
Seit der Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung lassen sich sowohl E-Kennzeichen als auch H-Oldtimer-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum kombinieren. In diesem Fall belegen das „E“ bzw. „H“ sowie das Saisonfeld zwei Plätze am rechten Schildrand, sodass für die eigentliche Kombination maximal 6 Zeichen zur Verfügung stehen.